Im Krankheitsfall

Bitte denken Sie daran Ihr Kind in der zuständigen Gruppe abzumelden.

 

Krankheiten, die meldepflichtig und ansteckend sind müssen zeitnah dem Kinderhaus mitgeteilt werden. Nach überstandener Krankheit dürfen die Kinder die Einrichtung mit ärztl. Erlaubnis (evtl. Unbedenklichkeitserklärung im Anmeldeheft S. 37) wiedergebracht werden. Eine entsprechende Information über aktuelle Krankheiten wird an der Info Wand ausgehängt. (Datenschutz wird beachtet).